Bildungsscheck
Leistungen
- Das Land NRW unterstützt die berufliche Weiterbildung mit dem Bildungsscheck.
- Gefördert werden unterschiedliche Weiterbildungsangebote, die dem beruflichen Fortkommen dienen (keine Freizeitangebote)
- Die Förderhöhe beträgt 50 Prozent der Seminarkosten (Fahrt- oder Verpflegungskosten ausgenommen), maximal 500,00 €
- Der Bildungsscheck richtet sich an Beschäftigte (auch an Auszubildende) mit einem zu versteuerndem Jahreseinkommen von maximal 40 000 Euro, (bis max. 80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) Berufsrückkehrende, Selbstständige sowie kleine Betriebe mit Sitz in NRW (mit weniger als 50 Mitarbeitenden).
- Weiterbildungsinteressierte können jährlich einen Bildungsscheck erhalten
- Der betriebliche Zugang des Bildungsschecks wurde zum 31.12.2023 eingestellt.
Hinweis:
Ab dem 30.06.2024 werden keine neuen Bildungsschecks mehr an Privatpersonen und Unternehmen ausgegeben. Bereits ausgegebene Bildungsschecks können weiterhin eingelöst werden. Ab Winter 2024/2025 gibt es voraussichtlich eine neue Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds.
Weiterführende Informationen dazu finden Sie hier:
- https://www.weiterbildungsberatung.nrw/finanzierung/bildungsscheck/individueller-bildungsscheck
- https://www.mags.nrw/bildungsscheck
- https://www.mags.nrw/berufliche-weiterbildung
- Infotelefon berufliche Weiterbildung: Tel. 0211 837-1929; erreichbar montags bis freitags von 08:00 – 18:00 Uhr (https://weiterbildungsberatung.nrw/beratung)
Sprechen Sie uns / den jeweils zuständige:n Bildungsreferent:in an, wenn ein Bildungsscheck für Sie in Frage kommt.
Besonders gefallen hat mir die nette Betreuung und die tolle Atmosphäre. Ich nehme viele wertvolle Tipps mit und die Erkenntnis, dass solche Veranstaltungen auch während Corona funktionieren.
Vocal-Jazz im Herbst, Oktober 2020