Bildungsurlaub
Wir sind eine nach § 10 des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW ( AWbG NRW) anerkannte Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbidlung und somit Veranstalter von Bildungsurlauben. Bildungsurlaub dient der politischen und beruflichen Weiterbildung.
Arbeitnehmer:innen in NRW haben einen Rechtsanspruch auf Freistellung zur Teilnahme an Bildungsurlaubsveranstaltungen. Ein Rechtsanspruch besteht in Betrieben ab zehn Beschäftigten. In kleineren Betrieben ist eine Freistellung von Seiten des Arbeitgebers auf freiwilliger Basis möglich.
Der Anspruch beträgt 5 Arbeitstage pro Jahr. Er kann auch von zwei Kalenderjahren zusammengefasst werden. Eine Zusammenfassung muss im laufenden Jahr beim Arbeitgeber beantragt werden. Der Arbeitgeber zahlt für die Zeit des Bildungsurlaubs die Arbeitsvergütung weiter. Arbeitslose, Student:innen und Rentner:innen sind ebenfalls berechtigt, an Bildungsurlauben teilzunehmen. Ebenso können Bürger:innen aus anderen Bundesländern diese Angebote wahrnehmen. In diesen Fällen ist eine Einzelanerkennung des jeweiligen Bundeslandes notwendig.
Der Weg
Sie wählen eine unserer Bildungsveranstaltungen (BU) und melden sich rechtzeitig schriftlich bei der Bildungsstätte Einschlingen an. Sie erhalten anschließend von uns einen Nachweis über die Anerkennung der Veranstaltung und einen Programmablauf. Wir bereiten auch eine schriftliche Mitteilung über die Inanspruchnahme und den Zeitraum des Bildungsurlaubs für Sie vor. Diese Unterlagen reichen Sie bitte mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei Ihrem Arbeitgeber ein. Seine Ablehnung kann nur aus zwingenden betrieblichen oder dienstlichen Gründen erfolgen. Sie muss Ihnen unverzüglich, spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, unter Angabe von Gründen mitgeteilt werden. Am Ende der Veranstaltung erhalten Sie von uns eine Teilnahmebestätigung, die auch zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber dient. Unsere Teilnahme- und Rücktrittsbedingungen finden Sie hier.
Alle weiteren Informationen und eine individuelle Beratung bekommen Sie auf Anfrage gerne von uns.
Ihre Ansprechpartnerin in unserem Team:
Daniela Kroll
Durchwahl: 0521 417694042
Zentrale: 0521 4518-11
Daniela.Kroll@einschlingen.de
Beratungszeiten: Montag -Mittwoch von 9:00 – 16:00 Uhr
Bildungscheck
Die Ausgabe von individuellen Bildungsschecks für Beschäftigte endete zum 30. Juni 2024. Eine Nachfolgeförderung ist in Vorbereitung.
Im Rahmen der Fachkräfteoffensive NRW beabsichtigt die Landesregierung auch weiterhin, eine flexible Unterstützung für die individuelle berufliche Weiterbildung von Personen mit geringerem Einkommen anzubieten. Die geplante Förderung ist aktuell noch in der Vorbereitung. Sobald diese veröffentlicht ist, finden Sie die Informationen dazu hier auf der Seite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW.
"Ich hatte großen Spaß an der Veranstaltung. Ich fand sie toll vorbereitet und sehr informativ. Der Vortragende war sehr freundlich, humorig. Gestaunt habe ich über das Gemüse, Gewürze, Tee, Kaffee, Kekse, die Gläser zum fermentieren- und das alles für umsonst. Vielen, vielen Dank. An unserem Tisch war viel los. Ich habe mit einer Gruppe von Gehörlosen Menschen zusammen gesessen. Wir haben viel gelacht und durch die stetigen Übersetzungen konnten wir uns fortlaufend unterhalten. Für mich war es alles in allem ein wirklich sehr gelungener Abend voller Überraschungen, mit denen ich nicht gerechnet hatte. Ich fühle mich reich beschenkt. Ganz herzlichen Dank dafür."
Teilnehmerin des Workshops Fermentation am 05.12.2025