Informationen zum Bildungsurlaub

Seit dem 01.01.1985 haben Arbeitnehmer/innen in NRW einen Rechtsanspruch auf Freistellung zur Teilnahme an Bildungsurlaubsveranstaltungen.

Bildungsurlaub dient der politischen und beruflichen Weiterbildung.

Am 22.03.2000 ist das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWBG/ NRW) novelliert worden und am 29.04.2000 in Kraft getreten. Ein Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub besteht seitdem nur noch für Arbeitnehmer_innen in Betrieben ab zehn Beschäftigten. In kleineren Betrieben ist eine Freistellung von Seiten des Arbeitgebers auf freiwilliger Basis möglich.

Der Anspruch beträgt 5 Arbeitstage pro Jahr. Er kann auch von zwei Kalenderjahren zusammengefasst werden. Eine Zusammenfassung muss im laufenden Jahr beim Arbeitgeber beantragt werden. Der Arbeitgeber zahlt für die Zeit des Bildungsurlaubs die Arbeitsvergütung weiter. Arbeitslose, Hausfrauen, Student_innen und Rentner_innen sind ebenfalls berechtigt, an Bildungsurlauben teilzunehmen. Ebenso können Bürger_innen aus anderen Bundesländern diese Angebote wahrnehmen. In manchen Fällen ist aber eine Einzelanerkennung des jeweiligen Bundeslandes notwendig.

Der Weg

Sie wählen eine unserer Bildungsveranstaltungen (BU) und melden sich rechtzeitig schriftlich bei der Bildungsstätte Einschlingen an. Sie erhalten anschließend von uns einen Nachweis über die Anerkennung der Veranstaltung und einen Programmablauf. Diese Unterlagen reichen Sie bitte mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn mit einer schriftlichen Mitteilung, die wir für Sie vorbereitet haben, über die Inanspruchnahme und den Zeitraum der Arbeitnehmerweiterbildung bei Ihrem Arbeitgeber ein. Eine Ablehnung von Seiten des Arbeitgebers kann nur aus zwingenden betrieblichen oder dienstlichen Gründen erfolgen. Sie muss unverzüglich, spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, unter Angabe von Gründen dem/der Arbeitnehmer_in mitgeteilt werden.  Am Ende der Veranstaltung erhalten Sie von uns eine Teilnahmebestätigung, die auch zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber dient. Unsere Teilnahme- und Rücktrittsbedingungen finden Sie unter „Teilnahme“.

Alle weiteren Informationen und eine individuelle Beratung bekommen Sie auf Anfrage gerne von uns.

Kontakt
Daniela Kroll
Tel.: 0521 4518-11
Daniela.Kroll@einschlingen.de

Liebe Einschlinger! Sommerjazz, eine fantastische Woche mit vielen geilen Sessions, netten Leuten, vielen Begegnungen und gutes Essen! Hat Spaß gemacht und auch viele musikalische Anregungen gebracht. Danke.

Teilnehmer Sommerjazz

An den Anfang der Seite